Erbrecht

Notariat Schäffer Traun

Das Erbrecht ist einer der ureigensten, klassischen und zentralen Kernbereiche der notariellen Tätigkeit.

Im Bereich des Erbrechtes betreuen wir Sie – gleichgültig, ob es ums Erben oder Vererben geht.

Verstirbt jemand, so wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Dieser führt sodann das Verlassenschaftsverfahren durch. Selbstverständlich wird eine ausgewogene und unabhängige sowie fundierte Rechtsberatung geboten.

Es steht dem/den Erben natürlich offen, den Notar des Vertrauens mit der Durchführung der Verlassenschaft zu beauftragen. Dieser wird dann als Erbenmachthaber tätig.

Wir informieren Sie auch eingehend über allfällige Risiken beim Erbantritt betreffend die Haftung für Schulden, insbesondere in Hinblick auf eine unbedingte Erbantrittserklärung oder eine bedingte Erbantrittserklärung.

In jedem Fall stehen wir Ihnen in einer solch schweren Zeit gern mit umfassender fachlicher und menschlicher Kompetenz zur Seite.

Wenn Sie für später vorsorgen möchten und die Erbschaft bzw. Erbfolge regeln und Ihren letzten Willen verwirklichen möchten, ist diese umfassende Beratung durch Ihren Notar mindestens ebenso wichtig. Die Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten aus rechtlicher, menschlicher und praktischer Sicht ist oft nicht einfach. Sie ist aber nötig, um Sicherheit zu schaffen und den künftigen Familienfrieden bestmöglich zu sichern.

Wir stehen Ihnen zur Seite.

Wir beraten Sie betreffend und errichten für Sie:

Wenn Sie Ihre letztwillige Verfügung selbst verfasst haben, verwahren wir diese für Sie und registrieren sie im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer (ZTR). Selbstverständlich haben Sie weiterhin freien Zugriff auf die bei uns hinterlegte Urkunde, können diese jederzeit einsehen (eine Kopie erhalten Sie in jedem Fall), ändern sowie widerrufen und zurückziehen.

Hannes Schäffer – Notariat Schäffer Traun

Ihr Notar Schäffer in Traun samt Team

Kompetent, verlässlich & effizient.

JETZT KONTAKTIEREN